Workshop
Wir überprüfen für Sie die Übereinstimmung Ihrer Datenträgerüberlassung mit dem von der Finanzverwaltung empfohlenen Beschreibungsstandard. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Datenträgerüberlassung vom Betriebsprüfer eingelesen und in der Prüfsoftware IDEA weiterverarbeitet werden kann.
Wenn der Prüfer für die Betriebsprüfung die Datenträgerüberlassung (Z3) fordert, müssen Unternehmen die steuerrelevanten Daten zeitnah in maschinell- und auswertbarer Form auf einem Datenträger übergeben. Seit August 2002 – bekräftigt durch die GoBD mit Wirksamkeit 01.01.2015 – existiert dazu eine Empfehlung der Finanzverwaltung: der sogenannte Beschreibungsstandard. Der Beschreibungsstandard empfiehlt folgende Datenstruktur: Rohdaten im ASCII-Format – Meta-Informationen in einer XML-Datei.
Gehen Sie auf Nummer sicher und stellen Sie Ihre steuerrelevanten Daten nach der einzig von der Finanzverwaltung empfohlenen Spezifikation zur Verfügung.
Kostenfrei:
Kostenpflichtig:
Wir liefern Ihnen die Ergebnisse nach 3 Werktagen.
Dieses Dienstleistungspaket richtet sich an Unternehmen, die Ihre steuerrelevanten Daten nach der einzig von der Finanzverwaltung empfohlenen Spezifikation zur Verfügung stellen möchten.